Ist das Länder- und Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Sanierung des Hörnumer Hafens einsetzbar?
Der maritime Koordinator der Bundesregierung Dr. Christoph Ploß informierte sich am 28. August 2025 anlässlich seines Besuches auf Sylt über die Muschel- und Austernwirtschaft in Schleswig-Holstein.
Im Zuge der Gespräche ging es um natürliche, rechtliche und wettbewerbliche Herausforderungen dieses Wirtschaftszweiges. Der maritime Koordinator sprach sich dabei deutlich gegen Überregulierung und vernünftige praktikable Lösungen national, aber auch im Rahmen der EU, aus.
„Ich konnte mich heute vor Ort davon überzeugen, dass auf Sylt Muscheln und Austern in Spitzenqualität auf den Markt kommen. Nachhaltig produziert und ökologisch zertifiziert, werden hier regionale Produkte in Prämienqualität angeboten, die europaweit Abnehmer finden“, betonte Ploß. „Regionale Produkte sind wesentlicher Bestandteil unserer Marketingstrategie und eine Bereicherung des Angebots der Sylter Gastronomie, zudem tragen Sie den Namen Sylt weit über die Grenzen der Insel hinaus“, so Moritz Luft, Geschäftsführer der Sylt Marketing GmbH.
Bereits bei seiner Ankunft zeigte sich der maritime Koordinator erschüttert über den Zustand des Hörnumer Hafens. „Von allen Häfen, die wir in den letzten Wochen bereist haben, ist keiner in einem so schlechten Zustand, wie der Hörnumer Hafen“, stellte Ploß fest. Er rate dringend, alle sich im Moment bietenden Lösungen zur Sanierung des Hafens aufzugreifen. Das sei zum einen, die im Haushaltsgesetz 2023 des Bundes zugestandene Summe von 50 Prozent der Instandsetzungskosten, plus Planungskosten für die Sanierung des Hafens. Zum anderen die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Hafenbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein, die eine Förderung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten zulässt. Dies setze aber voraus, dass die Gemeinde den Hafen endlich übernehmen könne.
Zudem bestehe seit Mitte des Jahres die Möglichkeit, seitens des Landes aus dem Länder- und Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz Mittel für diese Infrastrukturmaßnahme einzusetzen. Der Bund stelle für das Gesetz 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen auf das Land Schleswig-Holstein 3,5 Prozent, dies seien 3,5 Milliarden Euro.
Ploß:“ Eine rechtliche Prüfung in unserem Haus, dem Bundeswirtschaftsministerium, hat ergeben, dass Hafeninfrastrukturmaßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes berücksichtigt werden können. Ich hoffe, dass wir gemeinsam, Bund, Land und Kommune, dieses traurige Kapitel – Hafen Hörnum – bald zum erfolgreichen Abschluss bringen können!“

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